7.2. Der Beschwerdeführer lässt dazu vorbringen, die bestehende Kanalisation verlaufe nicht über Nachbargrundstücke, sondern unter öffentlichen Strassen und Plätzen. Auch die von der Gemeinde angeführte zukünftige Notwendigkeit von teuren Grabenöffnungen sei nicht nachgewiesen. Vorliegend seien Leitungssanierungen problemlos ohne Strassenöffnungen möglich, etwa mit Inline-Systemen oder grabenlosen Bauten. - 18 -