Anlässlich der Verhandlung vom 7. Juni 2023 gab die Beschwerdegegnerin eine Stellungnahme zur Frage der Fahrbahnbreite zu den Akten. Darin führt sie aus, der Y-Weg werde auf über 200 m Länge auf die beschriebene Breite von 4.50 m ausgebaut. Am nördlichen Ende des Y-Weg werde die Fahrbahn tatsächlich enger, da die Fahrbahn auf der bestehenden Brücke eine Breite von 3.8 m aufweise. Da die Brücke im Projekt nicht verbreitert werde, mache es durchaus Sinn, die Fahrbahnbreite kontinuierlich schmaler werden zu lassen. Durch die Verengung werde auch die Geschwindigkeit auf dem Y-Weg beeinflusst, was wiederum im Interesse der Anwohner sei.