Zuvor sei die Entwässerung über die Schulter erfolgt, teilweise auch im Bachbereich. Die bestehende Kofferung von 30 cm bis 40 cm sei durch eine normkonforme Kofferung von 55 cm bis 60 cm ersetzt worden. Der bisherige Belag von 3 cm bis 8 cm sei durch einen normkonformen Belag von 10 cm abgelöst worden. Das Vorhandensein einer ausreichenden Strassenbeleuchtung sei wertrelevant, da das Fehlen einer solchen von weiten Teilen der Bevölkerung als Sicherheitsmanko betrachtet werde. Auch schliesse das Vorhandensein einer Leitung das Vorliegen einer ungenügenden Erschliessung nicht aus. Diese könne unterdimensioniert sein oder Ringschlüsse könnten fehlen.