F.2. Die Beschwerdegegnerin liess mit Schreiben vom 29. Juli 2022 duplizieren und an ihren Anträgen festhalten. F.3. Mit Schreiben vom 2. August 2022 brachte das SKE die Duplik dem Beschwerdeführer zur Kenntnis und setzte ihm eine Frist bis 7. September 2022, um sich zu allfälligen Neuerungen der Duplik zu äussern. -5- F.4. Am 9. November 2022 äusserte sich der Beschwerdeführer innert mehrfach erstreckter Frist zu den Neuerungen der Duplik. Das Schreiben wurde der Beschwerdegegnerin am 14. November 2022 zur Kenntnis gebracht.