7. Ansonsten alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Vorinstanz. 8. Der Beschwerdeführer behält sich die Modifikation der Anträge ausdrücklich vor." D.1. Nachdem der Kostenvorschuss von Fr. 6'700.00 (Schreiben SKE vom 1. März 2022) fristgerecht geleistet worden war, wurde die Beschwerde der Einwohnergemeine Q. (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) mit Schreiben vom 15. März 2022 zur Kenntnis gebracht. Sie wurde darüber informiert, dass die beiden Parallelverfahren koordiniert vorangetrieben würden und es wurde ihr eine Frist zur Vernehmlassung bis 7. April 2022 angesetzt.