2. Eventualiter, nämlich für den Fall, dass einem der Anträge gemäss Ziff. 1 nicht stattgegeben wird, so sei der Parzelle aaa der Status einer überbauten Parzelle zuzuweisen und dementsprechend in die Perimeterbeitragsplan zu berücksichtigen. 3. Eventualiter, nämlich für den Fall, dass einem der Anträge gemäss Ziff. 1 nicht stattgegeben wird, so sei der reglementarische Gemeindeanteil von 30 % beim Strassenbau und 50 % beim der Wasserversorgung und beim Schmutzwasser festzulegen.