B.1. Mit Eingabe vom 1. Juli 2021 liess A. Einsprache gegen den Beitragsplan erheben. Er liess die Entlassung seiner Parzelle aus den Beitragsperimetern Schmutzwasser sowie Wasser und Brandschutz beantragen. Weiter sei seiner Parzelle im Beitragsplan Strasse der Status einer überbauten Parzelle zuzuweisen. Die Gemeindeanteile seien auf 30 % (Strasse) bzw. 50 % (Schmutzwasser sowie Wasser und Brandschutz) festzusetzen. B.2. Die Einwohnergemeinde Q. führte am 1. Oktober 2021 eine Einspracheverhandlung durch. B.3. Mit Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2021 wies die Einwohnergemeinde Q. die Einsprache vollumfänglich ab.