12.2.3.2. Durch die beiden Schmutzwasserleitungen im X-Weg und der Y-Gasse wird ein Gebiet von rund 1.4 ha erschlossen. Aufgrund der Mischfunktion der Leitungen, die sowohl der Grob- als auch der Feinerschliessung dienen, wurde der Gemeindeanteil auf 20 % festgesetzt (Grundlagen Beitragspläne vom 23. Dezember 2020, S. 1).