12.2.2.4. Der Ausbau des X-Weg dient hauptsächlich den Grundeigentümern im Perimeter. Der X-Weg erschliesst aber auch das angrenzende Landwirtschaftsland und dient als Radweg. Durch die vorgenommene Aufteilung werden diese zusätzlichen Funktionen angemessen berücksichtigt. 12.2.3. 12.2.3.1. Zur Kostenaufteilung zwischen Gemeinde und Grundeigentümern in den Beitragsplänen Schmutzwasser sowie Wasser und Brandschutz hat sich die Beschwerdeführerin nicht geäussert. Es ist daher nur eine summarische Prüfung vorzunehmen.