11.3. Bei der Festlegung des Beitragsperimeters Schmutzwasser wurde eine ähnliche Abgrenzung wie beim Beitragsperimeter Strasse vorgenommen. Es wurden alle direkt an die neue Schmutzwasserleitung anschliessbaren Grundstücke in den Beitragsperimeter einbezogen, wobei auch hier eine Abstufung nach zwei Bautiefen vorgenommen wurde.