Weiter seien die Parzellen als archäologische Fundstellen vermerkt und ein eigentlicher Denkmalschutz sei absehbar. Dies stehe unabhängig vom fehlenden Vermerk im Bauinventar der Einwohnergemeinde Q. einem wirtschaftlichen Sondervorteil entgegen, da die Parzellen gar nicht anderweitig nutzbar seien. Anlässlich der nächsten Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung solle eine Aufnahme der Parzellen ins Bauinventar vorgenommen werden.