9.3. Die Entwässerung der Parzellen der Beschwerdeführerin musste bislang über die Schmutzwasserleitung in der T-Strasse erfolgen. Durch die im Bereich X-Weg neu erstellte Schmutzwasserleitung erhält die Beschwerdeführerin die Möglichkeit, ihre beiden Parzellen direkt an eine öffentliche Leitung anzuschliessen. 9.4. 9.4.1. Die Beschwerdeführerin lässt weiter geltend machen, ihre Parzellen seien für bauliche Vorhaben zu klein. Unter Berücksichtigung der einzuhaltenden - 22 -