Beim Schmutzwasser und sowie beim Wasser und Brandschutz würden nur die noch nicht bebauten Flächen des Grundstücks belastet. Auch wenn diese Flächen nicht ohne weiteres separat überbaubar seien, könnten die Parzellierung sowie die Gebäudesubstanz während der Lebensdauer der Erschliessungsanlagen erheblich verändert werden.