8. 8.1. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze zur Erhebung von Erschliessungsbeiträgen und zum Beitragsplanverfahren dargelegt. Anschliessend wird anhand der aufgeführten Kriterien zu prüfen sein, ob der von der Beschwerdeführerin geforderte Erschliessungsbeitrag nicht nur in genereller, sondern auch in individueller Optik gerechtfertigt ist. - 17 -