5.2. Gemäss § 17 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG UWR; SAR 781.200) vom 4. September 2007 ist der Generelle Entwässerungsplan (GEP) Grundlage für die Umsetzung der Abwasserentsorgung und -reinigung. Für das Gebiet wurde ein Teil-GEP ausgearbeitet, welches Aussagen über die momentane Situation der hydraulischen Auslastung sowie des Zustands der bestehenden Leitungen im Bereich der U-Strasse und der Z-Gasse ermöglichen sollte. Dabei zeigte sich, dass in der U-Strasse die Haltungen C2-C3-C4 im Bereich B und C4-B1 bei der Unterquerung G mit über 175 % ausgelastet sind. In der Z-Gasse war die Haltung C7-C8 zwischen 125 bis 150 % und