4.2.2. Die Beschwerdegegnerin lässt dazu ausführen, der bisherige Ausbau des X-Weg habe offenkundig nicht den massgebenden VSS-Normen entsprochen. Das Kreuzen von LKW und Personenwagen sei selbst bei stark reduzierter Geschwindigkeit nicht möglich gewesen. Im Rahmen des Ausbauprojekts seien Ausweichplätze erstellt worden. Ohne diese läge keine ausreichende Erschliessung vor. Zudem seien eine neue Schmutzwasserleitung, eine Strassenbeleuchtung und ein Strassenabschluss erstellt worden. Das Fehlen einer Strassenbeleuchtung werde von weiten Teilen der Bevölkerung als Sicherheitsmanko betrachtet. Insofern bedeute die Erstellung einer Strassenbeleuchtung eine Wertsteigerung.