F.2. Innert erstreckter Frist teilte der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin dem SKE mit Schreiben vom 29. Juli 2022 mit, dass nun doch auf eine Duplik verzichtet werde. Das Schreiben wurde der Beschwerdeführerin am 2. August 2022 zur Kenntnis gebracht. G. Mit Beweisanordnung vom 11. November 2022 forderte der Präsident des SKE die Beschwerdegegnerin zur Einreichung diverser Dokumente auf, die -5- dem Gericht die Beurteilung des Beitragsplanverfahrens erlauben würden. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdegegnerin am 5. Dezember 2022 fristgerecht nach.