B.1. Mit Eingabe vom 28. Juni 2021 erhob A. Einsprache gegen den Beitragsplan. Am 5. Juli 2021 liess die nunmehr vertretene A. eine ergänzende Einsprache erheben und die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderats vom 31. Mai 2021 beantragen. Es sei festzustellen, dass der Beitrag verwirkt sei. Eventualiter sei der Beschluss aufzuheben und es seien kein Beitrag zu erheben. Subeventualiter sei der Beitrag angemessen zu reduzieren und für mindestens 10 Jahre zu stunden. B.2. Die Einwohnergemeinde Q. führte am 30. September 2021 eine Einspracheverhandlung durch.