5.2. Vorliegend handelt es sich um eine monovalente Wärmepumpenanlage. Das bedeutet, dass die Wärmepumpe grundsätzlich als alleinige Wärmequelle vorgesehen ist. Die elektrische Zusatzheizung ist lediglich als Notheizung vorgesehen und soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Wärmepumpe nicht den vollen Wärmebedarf decken kann, was vor allem bei sehr tiefen Aussentemperaturen der Fall sein kann, oder wenn eine Störung der Anlage vorliegt. Es handelt sich zwar auch um eine Elektroheizung, die jedoch nur eine ganz untergeordnete Funktion hat und nicht mit einer reinen Elektroheizung vergleichbar ist, die als Hauptwärmequelle vorgesehen ist und einen deutlich höheren Verbrauch aufweist.