Die Netzdimensionierung erfahre durch die Installation der Wärmepumpenanlage keine Änderung. Der Hausanschluss sei auf mindestens 20 kVA bei 40 A ausgelegt und für den Betrieb der eingebauten Wärmepumpenanlage ausreichend. Selbst bei einem nicht vorgesehenen gleichzeitigen Betrieb der Zusatzheizung sei dieser immer noch ausreichend. Die maximale elektrische Leistung der Anlage betrage 9.8 kVA und somit nicht einmal die Hälfte der zur Verfügung stehenden Leistung. Weiter bestehe ein Widerspruch zwischen der Gleichsetzung von Wärmepumpenanlagen und Elektroheizungen und der Energieförderung durch den Kanton Aargau. -7-