Gemäss der öffentlichen Statistik von MeteoSchweiz sei die Temperatur in der Region C. in den letzten 150 Jahren nie unter - 20 °C gefallen. Die elektrische Zusatzheizung komme daher mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nie zum Einsatz, weshalb die Erhebung einer Netzeinkaufsgebühr unverhältnismässig sei. Die Notheizung werde bei einem Defekt der Wärmepumpe eingesetzt und müsse dazu manuell eingeschaltet werden. Hierbei handle es sich um einen eher unwahrscheinlichen Notbetrieb und nicht um einen Regelbetrieb. Dies rechtfertige ebenfalls keine Netzeinkaufsgebühr.