Für bewilligte Elektroheizungen werden pro Messstelle nebst den normalen Anschlussgebühren für jedes kW Anschlusswert leistungsabhängige Anschlussgebühren von Fr. 350.00 erhoben. Der beitragspflichtige Anschlusswert bestimmt sich aus der höchsten, gleichzeitig möglichen Heizleistung pro Hausanschluss. Die Anschlussgebühr ist als einmaliger Beitrag zu entrichten (§ 12 Abs. 2 [recte: Abs. 4] Tarif- und Gebührenordnung).