Leistungen bezogen wird, werde die Gebühr gemäss den Erwägungen des Einspracheentscheids reduziert. F. Das SKE brachte die Vernehmlassung den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 17. Februar 2022 zur Kenntnis. Ihnen wurde freigestellt, bis 14. März 2022 zu replizieren. G. Die Beschwerdeführenden replizierten am 21. März 2022 innert telefonisch erstreckter Frist und hielten an ihren Rechtsbegehren und Begründungen fest. H. Mit Schreiben vom 22. März 2022 brachte das SKE die Replik der Beschwerdegegnerin zur Kenntnis. Die Abgabe einer den Schriftenwechsel abschliessenden Duplik bis 29. April 2022 wurde ihr freigestellt.