A.1. A. und B. sind Eigentümer (je hälftiges Miteigentum) der Parzelle aaa in Q. im Halte von 710 m2. Am 3. September 2021 stellten sie beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch für den Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe und den Rückbau des Öltanks. A.2. Mit Baubewilligung vom 22. Oktober 2021 wurde ein provisorischer Anschlussbeitrag an die H. von Fr. 3'430.00 zzgl. MWST von Fr. 264.11, insgesamt Fr. 3'694.11, verfügt. B.1. Am 22. November 2021 erhoben A. und B. Einsprache gegen die Gebührenverfügung und bestritten die Rechtmässigkeit der ihnen auferlegten Anschlussgebühr.