7.5.7. Nordseits des X-Weg ist die Perimetergrenze auffällig ausgefranst. Einerseits liegt das an den nicht belastbaren Bachanstösserparzellen (vgl. Erw. 7.5.4.), andererseits an der unregelmässigen Form der Parzelle eee bzw. des in der Bauzone liegenden Abschnitts dieses Grundstücks. Es kann nur über eigenes Land auf den X-Weg erschlossen werden. Am Privatweg, welcher der westlichen Grundstückgrenze entlangführt, hat die Parzelle eee weder einen Anteil noch ein Wegrecht. Mangels anderer Erschliessungsmöglichkeiten ist demnach ihre ganze Fläche in den Perimeter aufzunehmen.