7.5.5. Die an den Y-Weg (Gemeindestrasse) angrenzenden Flächen wurden im Gegensatz zu den Grundstücken mit Privatweg nicht belastet. Die Privatstrassen sowie das angrenzende Land wurden mit der Begründung in den Perimeter aufgenommen, diese erlangten durch die Erschliessungsanlage einen Sondervorteil. 7.5.5.1. Die private Stichstrasse westlich des Y-Weg ist nicht ausgeschieden, sie besteht aus den Randflächen der über den Privatweg erschlossenen Grundstücke (Parzellen gggb, bbbb, hhhb, iiib,jjjb, dddb und cccb).