7.5.4.2. Die Grundstücke an der geplanten Stichstrasse wurden nicht belastet, weil noch ungewiss ist, wann sie erschlossen werden können. Der Zeitpunkt ist abhängig von der Verlegung der Hochspannungsleitung in die Erde. Derzeit und bis auf weiteres profitieren diese Grundstücke mit Ausnahme der vordersten, an den X-Weg anstossenden Parzelle, nicht vom Ausbau des X-Weg. Das Eckgrundstück ggg wurde mit einer Winkelhalbierenden aufgeteilt und eine Teilfläche in den Perimeter einbezogen. Gegen dieses Vorgehen ist ebenfalls nichts einzuwenden. Die Grundstücke an der geplanten Stichstrasse werden sich an deren Ausbau beteiligen müssen (etappenweises Vorgehen).