Das Grundstück wird über den Abschnitt des X-Weg ausserhalb der Bauzone erschlossen, was gemäss Bericht zum Beitragsplan und Kostenvoranschlag als ungenügende Erschliessung gilt. Bei einer allfälligen Neuüberbauung oder einer wesentlichen Erweiterung der Bebauung müsste die Erschliessung «sichergestellt werden». Bis dahin wird der Beitrag gestundet (mit Eintrag im Grundbuch; vgl. Bericht zum Beitragsplan und Kostenvoranschlag vom G (S. 4, Ziff. 3.1, [Vorakten]).