7.5.1. In den Strassenperimeter X-Weg wurden grundsätzlich die Direktanstösser sowie Hinterlieger einbezogen. Ebenfalls einbezogen wurden bestehende private Seitenstrassen (Stichstrassen) mit angrenzenden Grundstücken. Nicht einbezogen wurden die öffentlichen Seitenstrassen mit Anliegergrundstücken. Bei diesen wurden die Parzellen bei der Einmündung mit einer Winkelhalbierenden aufgeteilt und nur der dem X-Weg zugewandte Teil belastet. Die erste Bautiefe beträgt 30m, die hinterliegende Fläche wurde nicht weiter unterteilt.