7.4.3. Die Seitenstrassen des X-Weg sind zu 100% von den Anstössern zu finanzieren. Die U-Strasse wird gemäss Erschliessungsplan dereinst wie der X- Weg auf 4.5m ausgebaut werden. Die Stichstrasse ist mit einer Breite von 3.5m vorgesehen; dort wird gemäss Beschwerdegegnerin aber der Bau einer Stützmauer notwendig sein. Eine offensichtlich ungleiche Belastung zwischen den Anwohnern des X-Weg und jenen an den Seitenstrassen gibt es bei dieser Ausgangslage nicht.