X-Weg wurde separat geplant, aufgelegt und entsprechend von der Gemeindeversammlung ein Kredit eingeholt. - 19 - Damit hat die Beschwerdegegnerin auch glaubhaft begründet, weshalb die Parzellen am Y-Weg und im Gebiet XY nicht in den vorliegenden Perimeter einbezogen wurden (vgl. Erw. 7.1; entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers in der Replik vom 21. August 2021. S. 3 f.).