als an Feinerschliessungen beteiligen (z.B. 30% statt 0%). Ziel ist es letztlich, dass die Privaten für die Erschliessung in einer Gemeinde, unabhängig vom Anlass, ungefähr gleich stark belastet werden. Seitenstrassen sind demnach geometrisch sauber auszuscheiden (SKEE 4-BE.2013.16 vom 28. Oktober 2015 Erw. 9.3.1.). Ist eine Strasse mit anderen Strassen verbunden und dient sie auch dem Durchgangsverkehr, wird dies in der Regel mit einem Kostenbeitrag der Gemeinde abgegolten. Die Ausdehnung des Perimeters ist in solchen Fällen unüblich (SKEE 4-BE.2015.11 vom 30. November 2016 Erw. 8.5.2.).