7.3. Üblicherweise wird das zu belastende Gebiet durch das geplante Ausbauprojekt bestimmt. Alle an die Ausbaustrecke anstossenden Grundstücke werden im Beitragsperimeter erfasst (AGVE 2018 S. 444 f.). Massgebend für die Perimeterziehung ist demnach, dass den belasteten Grundstücken ein wirtschaftlicher Sondervorteil infolge des Projekts erwächst. Stösst ein Grundstück an zwei oder mehrere Strassen an, wird es hinsichtlich der Erschliessung ideell bzw. rechnerisch aufgeteilt und hat sich an den Kosten sämtlicher anschliessender Strassen zu beteiligen. Dabei ist zu beachten, dass Teilflächen nicht doppelt belastet werden.