In absteigender Hierarchie seien das die Quartiererschliessungsstrasse, Zufahrtsstrasse und der Zufahrtsweg. Der Strassenrichtplan .jjjj der Gemeinde Q. kenne nur die Quartiererschliessungsstrasse und die Zufahrtsstrasse. Der X-Wegwerde als Quartiererschliessungsstrasse, der Y- Weg und die geplante Stichstrasse am östlichen Rand würden als Zufahrtsstrassen qualifiziert.