In der Gemeinde Q. gäbe es vier Erschliessungsvorhaben, nämlich den Umbau des Knotens V-Weg-Z-Strasse-X-Weg, den Ausbau des X-Weg zu einer VSS-konformen Strasse, den Ausbau und die Verlängerung des Y- Weg (zur Erschliessung des noch unüberbauten Gebiets XY) sowie den Bau einer Stichstrasse mit Wendehammer. Letztere werde erst gebaut, nachdem die XX verlegt worden sei. Bis dahin gelte auf einem Korridor von - 16 - je 8.5m beidseits der J ein Bauverbot. Diese Strasse (samt Stützmauern) werde zu 100% von den dadurch erschlossenen Grundstücken zu bezahlen sein.