7.2. Die Beschwerdegegnerin führt aus (Beschwerdeantwort S. 4 ff.), die vom Beschwerdeführer verlangte Perimetererweiterung betreffe fünf Grundstücke entlang einer zukünftigen Stichstrasse, acht Grundstücke und zwei Winkelhalbierende am Y-Weg sowie elf Grundstücke im Perimeter des Gestaltungsplans XY.