Die nachgeschobene Begründung der Gemeinde, dass mit Übernahme eines Gemeindeanteils von 30% dem Umstand, dass andere Quartiere über die Erschliessungsstrasse an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden würden oder das öffentliche Interesse berücksichtigt werde, verfange nicht. Der Ausbau des X-Weg diene offensichtlich einem grösseren Nutzerkreis, der sich anteilmässig an den Kosten zu beteiligen habe.