6.4.3. Der Beschwerdeführer macht weiter Ausführungen zur Finanzierung der Wanderwege, verzichtet aber explizit darauf, einen Antrag zu stellen (Beschwerde, S. 5, ad. 7; Protokoll S. 10). Darauf braucht ebenfalls nicht eingegangen zu werden. 6.5. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass aus dem Strassenausbau sowohl dem Gebiet wie auch der Parzelle eee ein genereller und individueller Sondervorteil entsteht und dass der Kostenvoranschlag für den Ausbau nicht zu beanstanden ist.