Die Kosten für die Strassenbeleuchtung gehören grundsätzlich zur Strasseneinrichtung und können mit dem Strassenbaubeitrag erhoben werden (vgl. § 80 Abs. 2 BauG in Verbindung mit § 110 Abs. 1 lit. d BauG; SchKE 4-BE.2011.1 vom 22. August 2012, Erw. 4.6. mit Hinweisen; AGVE 2001 S. 187). Nachdem der Beschwerdeführer ausdrücklich auf einen Antrag verzichtet (Beschwerde, S. 5, ad. 6; vgl. auch Protokoll S. 10), braucht darauf nicht weiter eingegangen zu werden.