6.2.1.2. Der X-Weg ist im Strassenrichtplan .jjjj als Quartiersammelstrasse qualifiziert. Die oben genannten Masse beziehen sich gemäss VSS-Norm auf die Strassenkategorie «Zufahrtsstrasse». Abweichend dazu gilt gemäss VSS- Norm für Quartiererschliessungsstrassen mit einer Belastbarkeit von 150 Fahrzeugen/Stunde der Grundbegegnungsfall LkW/PW, was eine grössere Mindestbreite bedeuten würde (VSS-Norm 640 045). Mit Blick auf die Lage des X-Weg in einem Randquartier ist ein grosszügigerer Ausbau nach Meinung der beteiligten Fachrichter nicht erforderlich. Dies wird von den Parteien nicht bestritten.