Im westlichen Abschnitt (bis QP 6) wurde der X-Weg auf 4.5m, im östlichen Abschnitt (QP 7 bis QP 15) auf 4m ausgebaut. Der Erschliessungsplan sieht eine Breite von 5m vor (basierend auf Tempo 50), aufgrund der zwischenzeitlich beschlossenen Einführung der Tempo 30-Limite wurde diese Breite jedoch nicht realisiert (Beilage 2 Beschwerdeantwort). Weiter wurden die horizontale Linienführung dem Erschliessungsplan und die Entwässerung sowie die Beleuchtung den veränderten Gegebenheiten angepasst (vgl. Technischer Bericht S. 3 ff., Vorakten).