Im Verfahren zur Festsetzung von Baubeiträgen umfasst die materielle Prüfung regelmässig drei Stufen. Zunächst kann streitig sein, ob überhaupt ein Sondervorteil vorliegt oder – mit anderen Worten – ob der Beitragsperimeter richtig abgegrenzt und das betroffene Grundstück zu Recht einbezogen worden ist. In einem zweiten Schritt ist das vom Gemeinwesen zu übernehmende Kostenbetreffnis bzw. dasjenige der Gesamtheit der Grundeigentümer festzusetzen. Schliesslich ist der auf die Gesamtheit der Beitragspflichtigen entfallende Betrag unter den Beitragspflichtigen aufzuteilen (Verwaltungsgerichtsentscheid [VGE] WBE.2013.382 vom 16. Juni 2014, S. 13 mit zahlreichen Hinweisen).