Zudem werde das Projekt nicht einheitlich benannt, einmal «Ausbau X-Weg», einmal «Baulanderschliessung X-Weg». Mit diesen variierenden Aussagen verletze der Gemeinderat den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Behörde habe sich in Widerspruch zu den bisherigen Aussagen und Zusicherungen gesetzt. Es gehe um fundamentale Grundsätze des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns. Aufgrund der herrschenden Praxis und Rechtsprechung werde der Antrag auf vollständigen Beitragsverzicht jedoch nicht weiterverfolgt (Beschwerde S. 3; Replik S. 2).