Gemäss dem Dokument «Beitragsplan und Kostenvoranschlag» (Version vom tt.mm.jjjj) war die Ausführung des Bauprojektes per 2020/2021 geplant. Die Beschwerdegegnerin wird ersucht, darzulegen, ob die Bauarbeiten abgeschlossen sind (Datum Bauabnahme) und im gleichen Zuge, wenn bereits vorhanden, die Bauabrechnung einzureichen.» Auf Nachfrage reichte der Vertreter der Beschwerdegegnerin am 6. Dezember 2022 den einverlangten Regierungsratsbeschluss vom 26. Januar 2011 und das Abnahmeprotokoll vom 18. Juni 2021 ein. Anstelle der noch nicht vorliegenden definitiven Bauabrechnung wurde die aktuelle Kreditüberwachung (Kostenkontrolle) eingereicht.