«Das Bauprojekt Erschliessung X-Weg basiert auf dem Erschliessungsplan, welcher am tt.mm.jjjj vom Gemeinderat beschlossen und am tt.mm.jjjj vom Regierungsrat genehmigt wurde. Das Datum der Genehmigung durch den Regierungsrat ist indessen lediglich aus der Projektvorstellung (Beschwerdebeilage 8) ersichtlich. Die Beschwerdegegnerin wird ersucht, dem Gericht den Genehmigungsbeschluss des Regierungsrates vom 26. Januar 2011 einzureichen.