C.4. Mit Replik vom 21. August 2021 bzw. mit Duplik vom 16. September 2021 hielten die Parteien an ihren jeweiligen Standpunkten fest. Die Aufzählung der in den Perimeter einzubeziehenden Grundstücke (Beschwerdeantrag Ziff. 2) wurde in der Replik um die Parzellen vvvb, kkk, kkkb und wwwb gekürzt. Die Duplik der Beschwerdegegnerin wurde dem Beschwerdeführer am 17. September 2021 zur Kenntnis gebracht. D. Im Rahmen der Vorladung vom 30. September 2022 ersuchte das Gericht die Beschwerdegegnerin um Einreichung der folgenden Beweisergänzungen bis 30. November 2022: