C.3. Mit Schreiben vom 24. April 2021 teilte Rechtsanwalt lic. iur. Nik. Brändli (Schärer Rechtsanwälte, 5001 Aarau) mit, dass er die Gemeinde Q. (im Folgenden Beschwerdegegnerin) in den Beschwerdeverfahren betreffend den Beitragsplan X-Wegvertrete (4-BE.2021.3-6). Er ersuchte um Erstreckung der Frist für die Vernehmlassung. Nach einer zweiten Fristerstreckung (Schreiben vom 22. Mai 2021) reichte er am 24. Juni 2021 die Beschwerdeantwort ein. Er beantragte Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen zulasten des Beschwerdeführers. Mit Schreiben vom 25. Juni 2021 liess er dem Gericht die Vorakten zukommen. -4-