B.2. A. ist Eigentümer der Parzelle eee. Die Gemeinde auferlegte ihm einem Beitrag an den Strassenausbau von Fr. 62'472.65. Davon wird die Entschädigung für das abzutretende Land (30m2) von Fr. 7'500.00 abgezogen. Der Nettobeitrag beträgt Fr. 54'972.65. -3- B.3. Gegen die Beitragsverfügung (Eingang 17. August 2020) erhob A. mit Eingabe vom 14. September 2020 Einwendung [richtig: Einsprache], die der Gemeinderat mit Beschluss vom 11. Januar 2021 abwies.