10.1.2. Die Beschwerdegegnerin ersuchte das Gericht an der Verhandlung vom 27. April 2022 zudem, auf einen Abzug wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu verzichten. Die gerügten Punkte seien in der Stellungnahme der RA BVU zur Einsprache enthalten gewesen. Andernfalls sei der Mangel dem Kanton anzulasten, der die Abgabe festgesetzt habe (Protokoll S. 23).