Die Parzelle aaa ist im Kataster der belasteten Standorte als "belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig" eingetragen. Das hätte bei der Berechnung des Mehrwerts eigentlich automatisch einfliessen müssen, nachdem die Kataster-Karte ohne Aufwand online eingesehen werden kann. Nachdem keine Altlastensanierungskosten zu berücksichtigen sind (Erw. 8.6.2.), kann die Beschwerdeführerin in diesem Punkt aber ohnehin nicht als obsiegend gelten. - 40 -